Über uns

Die Dr. Möller Treuhand GmbH ist aus der in 1985 gegründeten Einzelpraxis von Herrn Dr. H. Peter Möller hervorgegangen

Die Einzelpraxis wurde 1988 in die heutige Dr. Möller Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft eingebracht. Im Jahre 1995 bezogen wir unser jetziges Domizil in der Schreiberstraße 7, 68219 Mannheim mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 qm (siehe Bild – Kontakt). Hier verfügen wir nicht nur über die erforderliche bürointerne Infrastruktur, sondern auch über ausreichende Parkmöglichkeiten und eine sehr gute Verkehrsanbindung (siehe Anfahrtsbeschreibung).

Zu unseren qualifizierten Mitarbeitern gehören u.a. mehr als 10 Steuerberater, 4 Wirtschaftsprüfer und eine Fachanwältin für Steuerrecht. Seit 1985 haben wir 11 Mitarbeiter erfolgreich zum Wirtschaftsprüferexamen und mehr als 25 Mitarbeiter zum Steuerberaterexamen begleitet. Unsere Mitarbeiter sind von ihrer fachlichen Ausbildung her vorwiegend Diplom-Kaufleute, Diplom-Volkswirte, Diplom-Betriebswirte und Diplom-Finanzwirte. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, dass unsere Mitarbeiter das jeweils angestrebte Berufsziel, in erster Linie also den „Steuerberater“ und den „Wirtschaftsprüfer“, erreichen.

Wir beraten unsere Mandanten fachlich nicht nur bestmöglich, sondern wir sind auch daran interessiert, dass diese eine feste Vertrauensbasis zu unseren Geschäftsführern, Beratern und Beraterteams herstellen. Dies erfordert, die personelle Fluktuation in unserer Firma so gering wie möglich zu halten, damit sich aus einer langjährigen geschäftlichen Zusammenarbeit auch tatsächlich ein persönliches Vertrauensverhältnis entwickeln kann. Wir stellen unseren Mandanten jeweils ein Team zur Hand, das in der Regel aus einem Partner (Geschäftsführer), einem Steuerberater und einem Assistenten besteht. Somit ist gewährleistet, dass der Auskunft suchende Mandant jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner aus „seinem“ vertrauten Team vorfindet.

Der Dr. Möller Treuhand GmbH wird die Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems durch turnusmäßige Prüfungen des Qualitätssicherungssystems bescheinigt. Wir sind somit nach § 57a WPO berechtigt, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen.